Im Zuge einer Debatte über Polizeigewalt zeigte Bild.de 2013 unverpixelte Aufnahmen eines Polizisten. Deutsche Gerichte verboten die Verbreitung der Aufnahmen vollständig. Doch der EGMR gibt Bild.de nun Recht.
Die Berichterstattung zu den Vorwürfen gegen Till Lindemann ist immer noch Thema. Neben deutschen Medien wie dem Spiegel und der SZ ging Lindemann vor dem LG Hamburg auch gegen den ORF vor – mit Erfolg.
Erstmals hat das BVerfG an diesem Freitag einen "Wochenausblick" veröffentlicht. Dieser ist Teil der neuen Pressestrategie des BVerfG, die ab dem 1. September 2023 in Kraft tritt. Christian Rath stellt sie vor.
Weil Radio Dreyeckland einen Link zu der verbotenen Plattform linksunten.indymedia setzte, durchsuchte die Staatsanwaltschaft Redaktionsräume und Privatwohnungen. Das LG Karlsruhe entschied nun: Das hat die Rundfunkfreiheit verletzt.
Der Spiegel darf in seinem Leitartikel nicht den Verdacht erwecken, Rammstein-Sänger Till Lindemann setze Frauen unter Drogen, um mit ihnen Sex haben zu können. Damit hält das LG Hamburg an seiner bisherigen Auffasung fest.
Justizminister Buschmann will das Strafrecht entrümpeln. Die Abschaffung von § 353d StGB, der die Veröffentlichung von Entscheidungen aus laufenden Strafverfahren verbietet, wäre besonders sinnvoll. Das zeigt ein neues Urteil des BGH.
Es ist verboten, in laufenden Strafverfahren aus unveröffentlichten Gerichtsdokumenten zu zitieren. Ein Journalist hält die Strafnorm für verfassungswidrig und veröffentlicht trotz des Verbots Beschlüsse zur "Letzten Generation".
Die linksradikale Vereinigung nebst Webseite "Linksunten.indymedia" ist bereits seit 2017 verboten. Fünf mutmaßliche Betreiber sollen deren Inhalte aber weiterhin verfügbar gemacht haben. Ermittler durchsuchten deswegen ihre Wohnungen.