Der Geheimdienst BND muss einem Journalisten Auskunft über Hintergrundgespräche geben, die er mit anderen Journalisten führt. Das hat das BVerwG entschieden. Es urteilte damit zu einer unregulierten Praxis der Pressearbeit.
Das Landgericht Karlsruhe hat an diesem Dienstag über die Klage von Ex-BGH-Richter Thomas Fischer gegen die Journalistin Gaby Mayr verhandelt. Fischer möchte, dass Mayr Vorwürfe gegen seine Kommentierung von § 219a StGB unterlässt.
Als im Internet plötzlich Nacktfotos von Lena Meyer-Landrut kursierten, mit denen die Sängerin zuvor offenbar erpresst worden war, berichtete die Bild-Zeitung ausführlich über das Thema - und ging dabei zu weit, meint der BGH.
Das BKA muss eine von Rechtsextremisten angelegte Namensliste nicht veröffentlichen, weil sie noch Teil eines laufenden Ermittlungsverfahrens ist, so das VG Wiesbaden.
Eine Studie untersucht den Einfluss der Arbeit von Anwälten auf die Arbeit von Journalisten. Sie bietet Einblick in einen kleinen Markt hochspezialisierter Berater. Und zeigt, dass nicht sie es sind, die die Pressefreiheit bedrohen.
Auch wenn es ihm eigentlich um Geheimhaltung geht, kann ein Staat sich auf das Urheberrecht berufen. Wenn er denn Urheberrechte hat. Und die Pressefreiheit nicht doch überwiegt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hält Dinge gerne geheim. Wie viel die Behörde für Rechtsanwälte zur Beantwortung presserechtlicher Anfragen ausgibt, muss sie nach einer Entscheidung des VG Köln nun aber offenlegen.
Der Ex-Mitarbeiter des sächsischen LKA, der als "Hutbürger" bekannt geworden ist, will eine Entschädigung vom ZDF. Sein Anwalt, der sächsische AfD-Vize Maximilian Krah, hat Klage eingereicht. Er fordert mindestens 20.000 Euro vom ZDF.