Der Fall Deniz Yücel war eine Belastungsprobe für die deutsch-türkischen Beziehungen. Nun wurde der Journalist in der Türkei wegen Terrorpropaganda verurteilt. Ein Schlussstrich ist damit nicht gezogen.
"Fotografen müssen Bilder bei Weitergabe an Redaktionen nicht verpixeln", hieß es Mittwoch in vielen Meldungen. Liest man den Beschluss des BVerfG genau, ist aber oft das Gegenteil der Fall, meint Felix W. Zimmermann.
Ein prominenter Unternehmer wehrte sich gegen Presseberichte über seinen Täuschungsversuch, der ihn einst das juristische Examen kostete - zunächst mit Erfolg. So weit geht das Recht auf Vergessen aber nicht, entschied nun das BVerfG.
Ein Fotograf durfte das unverpixelte Bild eines Patienten mit Ebola-Verdacht an die Bild-Zeitung weitergeben. Verantwortlich für die Wahrung von Persönlichkeitsrechten bei der Veröffentlichung von Bildern sei die Redaktion, so das BVerfG.
Bundesinnenminister Horst Seehofer erntet Kritik, nachdem er zu einer umstrittenen Zeitungskolumne über die Polizei eine Strafanzeige angekündigt hat. Eine Entscheidung darüber sei aber noch nicht gefallen, so die Regierung.
Auch in Zukunft darf der BND Ausländer im Ausland abhören, auch Anwälte und Journalisten. Weil das derzeitige BND-Gesetz aber an einem schwerwiegenden Konstruktionsfehler leidet, muss es reformiert werden.
Das im Hiphop beliebte Sampeln geht so gut wie gar nicht ohne Erlaubnis, das Urheberrecht dient nicht staatlichen Geheimhaltungsinteressen und Volker Beck unterliegt im Presserechtsstreit: Der Super-Thursday beim BGH.
Zur Bekämpfung der Coronapandemie lässt sich Ministerpräsident Viktor Orban weitreichende Vollmachten einräumen – ohne zeitliche Begrenzung. Das stößt auf viel Kritik.