Ein beispielloser Rosenkrieg geht zu Ende - zumindest an seinem ersten Schauplatz. Johnny Depp muss eine gerichtliche Niederlage gegen die britische Boulevardpresse einstecken. Der Streit mit seiner Ex-Frau dürfte jedoch weitergehen.
Die Bild-Zeitung durfte nach den Ausschreitungen beim Hamburger G20-Gipfel mit Fotos von "G20-Verbrechern" nach Zeugen der Vorfälle suchen, entschied der BGH. Eine richtige Entscheidung, wie Martin W. Huff analysiert.
In der Kontroverse um die taz-Kolumne "Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig" gingen 150 Strafanzeigen bei der Berliner Staatsanwaltschaft ein. Nun wurden die Verfahren ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt.
Der Streit um die Memoiren des inzwischen verstorbenen Altbundeskanzlers Helmut Kohl wird wohl auch das BVerfG beschäftigen. Ghostwriter Heribert Schwan kündigte Verfassungsbeschwerde gegen eine BGH-Entscheidung von Anfang September an.
Das AG Düsseldorf durfte Christoph Metzelder in seiner Pressemitteilung über die Anklageerhebung wegen Verbreitung und Besitzes von Kinder- bzw. Jugendpornografie namentlich nennen, so das VG im Eilverfahren.
Vergangene Woche informierte das AG Düsseldorf über die Klageerhebung gegen Christoph Metzelder wegen Verbreitung und Besitzes von Kinder- beziehungsweise Jugendpornografie. Durfte es dabei den Namen des Ex-Fußballprofis nennen?
Ende vergangener Woche hat die StA Anklage gegen den Ex-Nationalspieler erhoben. Seitens der Justiz äußerte man sich dazu aber höchst unterschiedlich. Durfte Metzelder zum Beispiel beim Namen genannt werden? Von Martin W. Huff.
War eine Verdachtsberichterstattung zulässig, muss der Presseartikel nur in Ausnahmefällen nachträglich gelöscht oder verändert werden. Das BVerfG hat die Pressefreiheit hochgehalten und zum "Recht auf Vergessen" konkretisiert.