Der polnische Senat hat das umstrittene Rundfunkgesetz der PiS-Regierung abgelehnt. Hiernach hätten Firmen aus Übersee keine Mehrheitsbeteiligung an Radio- und Fernsehsendern mehr halten dürfen.
Ist der Prinz von Preußen besonders klagfreudig, wenn es um die mediale Aufarbeitung seiner Familiengeschichte geht? Das zumindest behauptet die Gewerkschaft ver.di – mit Recht, wie das KG Berlin nun entschied.
In Polen sollen künftig Firmen aus Übersee keine Mehrheitsbeteiligung an Radio- und Fernsehsendern halten dürfen. Im Streit um das neue Rundfunkgesetz ist das Regierungsbündnis geplatzt. Zudem kommt Kritik aus den USA.
Nachdem ein Londoner Gericht Anfang des Jahres die Auslieferung von Assange an die USA abgelehnt hatte, ist am Mittwoch das Berufungsverfahren gestartet. Darin sollen eigentliche abgehakte Fragen noch einmal neu aufgeworfen werden.
Der Verursacher eines tödlichen Unfalls, der in Online-Artikeln namentlich genannt wird, kann nach gewisser Zeit Anonymisierung verlangen. Konkrete zeitliche Vorgaben ließ sich der EGMR nicht entlocken. Holger Hembach mit den Hintergründen.
Journalisten können vom BND Auskunft darüber verlangen, welche Medienvertreter er zum Kennenlerngespräch eingeladen hat. Wichtig sei nur, dass die konkreten Recherchetätigekeiten geschützt bleiben, entschied das BVerwG.
Journalistenanfragen werden zunehmend von Anwälten beantwortet. Oft verlangen diese für ihre Mandanten, die gegebene Stellungnahme müsse vollständig zitiert werden. Felix W. Zimmermann untersucht, ob Medien sich daran halten müssen.
Die schwarz-gelbe Landesregierung von NRW will endlich ein eigenes Versammlungsgesetz. An einem Entwurf gab es zuletzt teils massive Kritik. Jetzt sollen die Pläne überarbeitet werden.