Gefährdet das Internetportal der Stadt Dortmund die Pressefreiheit? Es kommt auf den Gesamtcharakter an, sagt der BGH. Im Fall von "dortmund.de" sei die Institutionsgarantie der freien Presse jedenfalls nicht gefährdet.
Die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern muss Auskünfte zur Unterstützung der Gaspipeline Nord Stream 2 geben. Sie sei als Behörde zu behandeln, weil sie mit öffentlichen Geldern öffentliche Aufgaben wahrnehme, so das OLG Rostock.
In dem Verfahren einer BILD-Journalistin gegen das BVerfG ging es der Sache nach nur noch um Kosten. Doch dabei stellte das VG Karlsruhe fest, dass das BVerfG Fragen zum Abendessen der Richter mit Angela Merkel zu Unrecht nicht beantwortet hat.
Das BVerfG hat klargestellt, dass Journalisten keine Bestrafung wegen Datenhehlerei zu befürchten haben. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde von Journalisten nahm das Gericht gar nicht erst zur Entscheidung an.
Ein Journalist wollte vom Bundeskanzleramt Informationen über eigentlich vertrauliche Hintergrundgespräche im Jahr 2016 haben. Nachdem er vor dem VG erfolgreich war, scheiterte er nun vor dem OVG.
Der Kölner Kardinal Woelki ist zum Teil erfolgreich gegen die Berichterstattung der Bild-Zeitung vorgegangen. So darf sie nicht schreiben, er habe einen "Missbrauchs-Priester" befördert. In einem anderen Fall scheiterte er jedoch vor dem LG.
Über das Leben in der Stadt in Wort und Bild berichten - das hatte sich der kommunale Internetauftritt "dortmund.de" vorgenommen. Örtlichen Medien geht das zu weit. Ist die Pressefreiheit in Gefahr? Darüber verhandelte der BGH.
Mehr Gewalt gegen Journalisten, weniger Quellenschutz und Medienvielfalt führen zu einem Abstieg Deutschlands im internationalen Ranking zur Pressefreiheit.