Die Polizei untersagte per präventivem Verbot, sich an "Straßen des übergeordneten Straßennetzes" zu kleben. Weil die Liste dieser Straßen aber kaum lesbar bzw. nicht leicht zu finden sei, sei das Verbot zu unbestimmt, so das VG.
Ein Polizeianwärter hatte in einer Chatgruppe namens "Grillen gg. Überfremdung" nationalsozialistische Inhalte geteilt. Daraufhin wurde seine Ernennung wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen - zu Recht, entschied das VG Freiburg nun.
Bei einer Razzia in der "Reichsbürger"-Szene am Dienstag wurde ein Polizist angeschossen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt nun u.a. wegen versuchten Mordes.
Ist eine Straßenblockade eine geschützte Versammlung? Wie kann sie aufgelöst werden? Sind schmerzhafte Polizeigriffe rechtmäßig? In Teil III des Prüfungsspezials gibt Prof. Dr. Michael Fehling Antworten zum öffentlichen Recht.
Mit einem neuen "Handy-Blitzer" hat die Polizei etliche Autofahrer beim Telefonieren oder Schreiben am Steuer erwischt - nun kommt es am Donnerstag zu ersten Verhandlungen vor Gericht. Doch das Pilotprojekt ist umstritten.
Weil die Polizei befürchtete, dass ein Motorradfahrer sein Fahrzeug für illegale Straßenrennen einsetzen könnte, wurde es präventiv sichergestellt. Da die Gefahr immer noch besteht, kriegt er es auch nicht zurück, so das VG Neustadt.
Wegen einer "Daumen hoch"-Reaktion auf ein WhatsApp-Bild mit nationalsozialistischem Inhalt wurde ein Polizeibeamter vorläufig vom Dienst ausgeschlossen. Zu Recht, entschied das VG nun - und lehnte den Antrag auf Eilrechtsschutz ab.
Zwei Polizisten aus Berlin sollen Ladenbesitzer vor anstehenden Kontrollen gewarnt haben. Die Verdächtigen arbeiten in einer Direktion, die in der vergangenen Woche schon zweimal für Schlagzeilen gesorgt hat.