Den polizeikritischen Tweet einer Dozentin hatte das Land Nordrhein-Westfalen zum Anlass genommen, ihren Lehrauftrag zu widerrufen. Dies war rechtswidrig, wie nach dem VG Gelsenkirchen nun auch das OVG NRW feststellte.
Ein Mann, der mehrfach bei Polizei und Stadtverwaltung anrief und über seinen möglichen Suizid sprach, muss die Kosten für die Ortung seines Handys tragen. Er hatte unter anderem angedroht, sich und andere zu verletzen.
Polizeigewalt, Rassismus, häusliche Gewalt – aber auch das Verbot von Versammlungen: Der UN-Menschenrechtsrat hat die humanitäre Lage in Deutschland geprüft und der Bundesregierung Empfehlungen mit auf den Weg gegeben.
Einige pro-palästinensische Demonstranten solidarisieren sich mit der Zivilbevölkerung, andere betreiben antisemitische Hetze. Manche heißen den Hamas-Angriff vom 7. Oktober explizit gut. Dafür wird nun ein Mann angeklagt.
Auf dem Gelände des Bundesverfassungsgerichts schoss ein 41-Jähriger mit einem Luftdruckgewehr in die Richtung von Polizisten und verletzte anschließend zwei Beamte. Der Mann befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Der Bundesrat setzt sich für eine Verschärfung des Strafrechts ein, um effektiver gegen extremistische Chatgruppen im öffentlichen Dienst vorzugehen. Außerdem sollen Angriffe auf gemeinnütziges Engagement schärfer sanktioniert werden.
Erst teilte die Berliner Polizei mit, gegen eine den Hamas-Terror bejubelnde Versammlung nicht wegen Billigung von Straftaten zu ermitteln. Wegen einer Parole sehen die Ermittler nun doch einen Anfangsverdacht für strafbare Hetze.
Am Samstag kam es auf der Berliner Sonnenallee zu einer pro-palästinensischen Spontandemonstration. Die Polizei löste diese auf und ermittelt nun strafrechtlich. Anhaltspunkte für eine Billigung von Straftaten sieht sie jedoch nicht.