Nirgendwo können gefährliche Personen vorsorglich länger inhaftiert werden als in Bayern. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat dies nun akzeptiert. Christian Rath hätte sich dabei aber etwas mehr Orientierung gewünscht.
Der BayVerfGH hat erneut über das umstrittene Polizeiaufgabengesetz entschieden und es abermals für verfassungskonform erachtet. Insbesondere die Vorschriften zum Präventivgewahrsam verstießen nicht gegen das Freiheitsgrundrecht.
Läuft bei einem Einsatz die Body-Cam, sprechen Polizeibeamte nicht mehr unbefangen. Wer dann zum Smartphone greift und filmt, macht sich deshalb nicht strafbar, hat das Landgericht Hanau entschieden. Es appelliert an den Gesetzgeber.
Ist das Filmen von Polizeieinsätzen zum Zweck der Dokumentation strafbar? Nein, meint Daniel Zühlke. Und statt dagegen vorzugehen, sollte die Polizei eher durch transparentes Handeln verlorenes Vertrauen wiederherstellen.
Um erwartete Straftaten zu verhindern, können Berliner Gerichte in bestimmten Fällen anordnen, dass Menschen zwei Tage eingesperrt werden. CDU und SPD in Berlin wollen aus zwei Tagen nun fünf machen. Das könnte auch Klimaschützer betreffen.
Ob es rechtmäßig ist, wenn die Polizei rabiat gegen Klimaaktivisten vorgeht und Schmerzgriffe anwendet, kann nicht im vorläufigen Rechtsschutz geklärt werden. Das entschied das VG Berlin. Es fehle an der Wiederholungsgefahr.
Die Arbeit der Bundespolizei soll transparenter werden. Nach langem Streit hat sich die Ampel auf eine Reform zum Bundespolizeigesetz geeinigt: Die Polizei soll eine Art Quitting nach einer Personenkontrolle ausstellen müssen.
Die Polizei untersagte per präventivem Verbot, sich an "Straßen des übergeordneten Straßennetzes" zu kleben. Weil die Liste dieser Straßen aber kaum lesbar bzw. nicht leicht zu finden sei, sei das Verbot zu unbestimmt, so das VG.