Das Verfassungsgericht in Warschau hat entschieden, dass der EuGH keine Entscheidungen über die polnische Justiz treffen darf. Ein Grund für Polens Verhältnis zur EU ist das nationale Selbstbild der PiS-Regierung, meint Oscar Szerkus.
Nach dem umstrittenen Urteil des polnischen Verfassungsgerichts haben am Wochenende Tausende Menschen in Polen demonstriert. Friedensnobelpreisträger Lech Walesa und BVerfG-Präsident Stephan Harbarth warnen vor den aktuellen Entwicklungen.
Der Europäische Gerichtshof dürfe keine Entscheidungen über die polnische Justiz treffen, das hat das Verfassungsgericht in Warschau entschieden. Ein weiterer Schritt in Richtung eines "rechtlichen Polexit"?
Zwar wurde in Warschau ein wenig verhandelt, die mit Spannung erwartete Überprüfung zum Rangverhältnis von Verfassungsrecht und EU-Recht hat das polnische Verfassungsgericht aber wieder einmal vertagt. Dahinter steckt durchaus Kalkül.
Tschechien klagt gegen Polen vor dem EuGH. Grund des Streits: Der Tagebau Turów. Der EuGH entschied, dass Polen den Betrieb bis zur Hauptsachentscheidung einstellen soll. Ab sofort muss Polen sonst täglich 500.000 Euro zahlen.
Weil die EU-Kommission das Verfahren zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit bisher noch nicht genutzt hat, drohte ihr zuletzt eine Untätigkeitsklage. Nun kündigte Von der Leyen ein Handeln an.
Der polnische Senat hat das umstrittene Rundfunkgesetz der PiS-Regierung abgelehnt. Hiernach hätten Firmen aus Übersee keine Mehrheitsbeteiligung an Radio- und Fernsehsendern mehr halten dürfen.
Die EU-Kommission verschärft ihr Vorgehen gegen die Justizreformen in Polen. Nun soll der EuGH finanzielle Sanktionen verhängen, bis die umstrittene Disziplinarkammer ihre Arbeit einstellt und sich die Regierung an EU-Recht hält.