Die polnische Justizreform aus dem Jahr 2019 verstößt gegen EU-Recht, die Unabhängigkeit der nationalen Richter sei weiterhin nicht gewährleistet, so der EuGH, der Polen in seiner Entscheidung vom Montag ordentlich rüffelt.
Das polnische Parlament stimmt der Änderung der umstrittenen Justizreform zu. Dabei spielen wohl auch dringend benötigte EU-Gelder eine Rolle. Ob Polen die jetzt aber bekommt, ist noch unklar.
Ein polnischer Fernsehsender will keine Verträge mit einem freien Mitarbeiter schließen, weil dieser homosexuell ist. Der EuGH stellt nun klar, dass der Vertragsabschluss aber nicht wegen der sexuellen Ausrichtung abgelehnt werden darf.
Die umstrittene Disziplinarkammer des Obersten Gerichts in Polen hatte entschieden, dass die Immunität des Richters Tuleya aufgehoben wird und er nicht mehr an Verfahren mitwirken dürfe. Die neue Kammer hat diese Entscheidung nun revidiert.
Am Tag der deutschen Einheit fordert Polen Reparationszahlungen von Deutschland für die Verbrechen des Zweiten Weltkriegs. Rechtlich ist die Lage klar, zeigt Patrick Heinemann. Politisch aber gehe es um sehr viel mehr.
Nach polnischem Recht kann der Abschluss eines Vertrags wegen der sexuellen Orientierung des Vertragspartners abgelehnt werden. Nach Ansicht der EuGH-Generalanwältin verstößt das gegen das Unionsrecht.
Wegen zweifelhafter Entscheidungen des polnischen Verfassungsgerichts geht die EU-Kommission weiter gegen Polen vor. Die polnische Regierung sieht darin einen "noch nie dagewesenen Angriff".
Die nach Ansicht des EuGH unionsrechtswidrige Disziplinarkammer für Richter in Polen wird aufgelöst. Auch die zweite Kammer des polnischen Parlaments stimmte nun der Abschaffung am Donnerstag zu.