Mitte Oktober stehen in Polen Parlamentswahlen an: Sie werden auch über das Schicksal des Rechtsstaates entscheiden. Derweil stehen noch wegweisende Entscheidungen des EuGH und EGMR an.
Polens neu geschaffene Disziplinarkammer genügt nach Meinung des Generalanwaltes Tanchev nicht den unionsrechtlichen Vorgaben an die richterliche Unabhängigkeit. Nur: Das liege gar nicht an Kammer selbst.
Mit seiner Entscheidung, das Ruhestandsalter für Richter am Obersten Gericht herabzusetzen, handelte sich die polnische Regierung viel Kritik ein. Nun spricht der EuGH deutlich aus: Diese Praxis ist rechtswidrig.
Seit gut einem Monat steht fest, dass das Urheberrecht in der EU reformiert wird. Mit der umstrittenen neuen Richtlinie will sich Polen offenbar nicht abfinden. Am Freitag erhob die Regierung Klage beim EuGH.
Kein Rechtsweg, wenn ein Richter zum Obersten Gericht abgelehnt wird. Oscar Szerkus zeigt, was die polnische PiS-Regierung mit ihrer Gesetzesänderung im Eiltempo bezweckt.
Das polnische Gesetz, mit dem das Ruhestandsalter der Richter am Obersten Gericht abgesenkt wurde, verstößt gegen europäisches Recht, sagt der EuGH-Generalanwalt. Die Regierung habe damit die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt.
Trotz anhaltender Kritik und einem neuen Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen arbeiten die Richter dort jeden Tag ihre Fälle ab. Aber wie unabhängig können sie entscheiden, wie sieht ihr Arbeitsalltag aus? Einen Einblick gibt Oscar Szerkus.
Seit der polnischen Justizreform werden die Mitglieder der Kammer für die Richterernennung nicht mehr von der Richterschaft, sondern vom Parlament gewählt. Einen Verstoß gegen die Verfassung konnte das Verfassungsgericht darin nicht erkennen.