Menschen mit zwei Staatsangehörigkeiten müssen die Bindung zu ihrem EU-Mitgliedstaat pflegen, sonst können sie eine durchaus verlieren, so der EuGH. Es sei denn, die Sicherheit der Betroffenen wäre im Drittland nicht gesichert.
Beförderungsunternehmen dürfen nicht verpflichtet werden, die Pässe und Aufenthaltstitel ihrer Passagiere zu kontrollieren. Diese Maßnahmen hätten die gleiche Wirkung wie Grenzkontrollen und seien im Schengenraum verboten, so der EuGH.
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Juristen und Vertreter von Interessensorganisationen kritisieren das Gesetz der Bundesregierung zum dritten Geschlecht. Trans- und intersexuelle Menschen würden als Kranke stigmatisiert. Ein Antrag im Bundesrat soll das ändern.
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Deutschland darf Beförderungsunternehmen nicht verpflichten, die Pässe ihrer Passagiere zu überprüfen, wenn sie aus EU-Ländern nach Deutschland fahren. Eine solche Kontrolle sei der Polizei vorbehalten, so der Generalanwalt am EuGH.
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Die Anhänger der Spaghettimonster-Kirche dürfen kein Nudelsieb auf ihren Passfotos tragen. Ein Gericht in Den Haag erkannte darin keine Religion, um den selbsternannten Pastafari solche Bilder ausnahmsweise zu erlauben.
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Die Ausweiskontrolle eines dunkelhäutigen Mannes am Bochumer Hauptbahnhof verstieß gegen das Diskriminierungsverbot, entschied das OVG Münster. Eine erhöhte Straffälligkeit Dunkelhäutiger konnte die Bundespolizei nämlich nicht nachweisen.
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Mit der "Verordnung über Kennkarten" vom 22. Juli 1938 wurde in Deutschland eine erste allgemeine Ausweispflicht etabliert. Für Martin Rath der Beginn eines überwachungsstaatlichen Moedells, das seitdem nur erweitert wurde.
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Das Aufenthaltsgesetz zwingt Beförderungsunternehmen, bei Fahrten aus einem EU-Staat nach Deutschland die Papiere der Fahrgäste zu kontrollieren. Ob das rechtens ist und Busfahrer quasi zu Grenzbeamten werden, erläutert Constantin Hruschka.
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