Trotz grenzenloser Reisefreiheit im Schengenraum führt die Bundespolizei in deutschen Zügen Grenzkontrollen durch. Bei einer hatte sie Pech: Sie geriet an einen Juristen, der gegen diese Maßnahme schon erfolgreich vor den EuGH gezogen ist.
EU-Bürger sind verpflichtet, zwei Fingerabdrücke für ihren Personalausweis abzugeben. Das ist rechtmäßig, hat der EuGH am Donnerstag entschieden. Die EU muss die entsprechende Verordnung aber trotzdem nachbessern.
Ein Gesetz, auf das trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen seit Monaten warten, geht in die nächste Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Als nächstes ist mit vielen Diskussionen im Bundestag zu rechnen.
Auch bei Reisen innerhalb der EU müssen deren Bürger ein Ausweisdokument dabeihaben – der Führerschein reicht nicht, so der EuGH. Die Einreise dürfe aber auch ohne ein solches nicht verwehrt werden.
Um jemanden zu identifizieren, der eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat, dürfen die Bußgeldstellen Pass- bzw. Ausweisfotos vom Einwohnermeldeamt für einen Abgleich anfordern, so das OLG.
Wer sich einbürgern lassen will, muss Auskunft über seine Identität geben. Normalerweise gelingt das mit amtlichen Ausweispapieren. Wenn der Bewerber die aber nicht beschaffen kann, geht es laut BVerwG auch anders.
Das AG München hat zwei Männer mit hohen Geldstrafen belegt. Der eine hatte für den anderen die theoretische Führerscheinprüfung abgelegt - und dabei Ausweispapiere missbraucht, so die Strafrichterin.
In den Personalausweis gehören nur Angaben, die behördlich prüfbar und verlässlich sind. Wer im Ausland lebt, hat daher keinen Anspruch darauf, dass seine ausländische Wohnanschrift eingetragen wird, entschied das VG Berlin.