Innerhalb kurzer Zeit stärkt der BGH zum dritten Mal die Rechte der Medien. Martin W. Huff analysiert ein aktuelles Karlsruher Urteil, in dem es um Anonymität und Stellungnahme des Angeklagten geht, wenn Medien über Strafverfahren berichten.
Eine Pizzeria darf den Namen "Falcone" nicht ohne Zustimmung der Schwester des ermordeten Mafiajägers und Richters Giovanni Falcone benutzen – zumindest nicht im Kontext mit der Mafia, wie sie es aber zum Beispiel in den sozialen Medien tat.
Das Recht will Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen und religiöse Gruppen schützen. Rechtsanwalt Dr. René Rosenau geht der Frage nach, wann "schwul", "Jude" oder "behindert" dennoch eine Beleidigung sein kann.
Prinz Harry hat im Rechtsstreit um verleumderische Presseberichte einen ersten Sieg eingefahren. Das Ende des Streits ist das aber wohl noch lange nicht.
An der Stadtkirche Wittenberg ist eine "Judensau"-Plastik aus dem 13. Jahrhundert zu sehen. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob sie zu entfernen ist. Christian Rath war bei der Verhandlung in Karlsruhe.
Das LG bestätigt seine Ansichten, die es schon im März erkennen ließ: Physiker Wiesendanger muss einige Aussagen über den Virologen Christian Drosten unterlassen, andere dagegen nicht.
Der Kölner Kardinal Woelki ist zum Teil erfolgreich gegen die Berichterstattung der Bild-Zeitung vorgegangen. So darf sie nicht schreiben, er habe einen "Missbrauchs-Priester" befördert. In einem anderen Fall scheiterte er jedoch vor dem LG.
Die Mutter der verstorbenen Kasia Lenhardt geht gegen Äußerungen von deren Ex-Partner und ehemaligen Nationalspieler Jérôme Boateng in einem Interview vor. Das LG verhandelte und fällt frühestens im Juni ein Urteil.