Die bleibende Sorge, die eigenen Daten könnten missbräuchlich verwendet werden, genügt für einen immateriellen Schaden nicht. Das gilt jedenfalls dann, wenn ausgeschlossen werden kann, dass jemand von den Daten Kenntnis genommen hat.
Wenn Host Provider Kenntnis von einem verletzenden Inhalt haben, müssen sie sicherstellen, dass sinngleiche Posts nicht veröffentlicht werden, so das OLG. Laut Künast sind solche weitreichenden Prüfpflichten wichtig im Kampf gegen Rechts.
Anwesen betreten, Roomtour drehen, Video verbreiten: Sogenannter Immo-Content ist sehr beliebt, wenn auch rechtlich nicht unproblematisch. Georg Jacobs und Marc Dümenil zur Rechtslage und warum es keinen grenzenlosen Immo-Content gibt.
Felix Damm ist seit 15 Jahren Presseanwalt der Familie Schumacher. Im LTO-Interview spricht er über juristische Kämpfe nach dem Skiunfall und erklärt, warum es keine finale Meldung über Michael Schumachers Gesundheitszustand geben wird.
Das OLG Köln verbot Journalisten, über die Zeugenaussage eines mutmaßlich Betroffenen von Missbrauch in der Kirche zu berichten. Die Bild-Zeitung zog deshalb vors BVerfG, das die Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung annahm.
Im Deutschen Bundestag fand am Mittwoch die erste Lesung zum Selbstbestimmungsgesetz statt. Bundesjustizminister Marco Buschmann verteidigte dort das umstrittene Gesetz, über das er noch "weitere lebhafte Debatten" erwartet.
Der Hamburger Bankier Christian Olearius bleibt mit einer Anhörungsrüge gegen ein Urteil aus dem Mai dieses Jahres erfolglos. Der BGH sieht keine Grundrechtsverletzung.
Im Zuge der Cum-Ex-Ermittlungen gelangen private Notizen von Christian Olearius an die Presse. Das LG Köln sieht eine Amtspflichtverletzung und verurteilt das Land NRW zur Zahlung von Schadensersatz.