Die Influencerin Tessa Bergmeier kritisierte auf Instagram eine Hamburger Designerin für die Verarbeitung von Leder. Sie sei eine "Mörderin" und ihre Shows "Leichenschauen". Die Designerin wehrte sich, nun entscheid das LG Hamburg.
Auch aus der Aussage, Michael Schumacher habe "warme Hände", können bereits Rückschlüsse über dessen Gesundheitszustand gezogen werden. Die Berichterstattung darüber verletzt dessen Persönlichkeitsrecht, so der BGH.
Das OLG Köln hat einige Aussagen der Bild im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Missbrauchsskandal um den Kölner Kardinal Woelki untersagt. Einige Äußerungen seien unwahre Tatsachenbehauptungen, stellte das OLG fest.
Der CSU-Politiker Erwin Dotzel hat einen Parteikollegen in einer Whatsapp-Gruppe als "rechte Laus" bezeichnet. Wegen Beleidigung verurteilt wurde er nicht, Geld muss er trotzdem zahlen: Das zivilrechtliche Urteil ist nun rechtskräftig.
Wer um das Leben eines Angehörigen bangt oder trauert, möchte von der Presse in Ruhe gelassen werden. Das APR gewährt auch Promis dieses Recht – unter Abwägung mit berechtigten Informationsinteressen der Öffentlichkeit, so der BGH.
Die Berliner Staatsanwaltschaft führte 2016 eine Razzia im Bordell "Artemis" durch und berichtete darüber in "reißerischer" Weise auf einer Pressekonferenz. Das Bordell verklagte das Land nun erfolgreich auf Zahlung von 100.000 Euro.
Davies kritisierte die Journalistin Krone-Schmalz wegen Falschaussagen und Kreml-Nähe, die reagierte mit einer Abmahnung. Vor Gericht erklärte man den Streit nun für erledigt, Krone-Schmalz trägt die Kosten.
Wenn Anwälte Blogbeiträge zu gerichtlichen Erfolgen veröffentlichen und die Entscheidung später aufgehoben wird, muss sie nicht gelöscht werden. Es besteht aber ein Anspruch darauf, dass der Beitrag aktualisiert wird, so das OLG.