Von Have Fey verstärkt sich auf Partnerebene. Mit dem Einstieg von Kerstin Schmitt und Sebastian Graalfs sind nun drei frühere Anwälte von Schertz Bergmann für die Medienkanzlei tätig.
Der Spiegel darf in seinem Leitartikel nicht den Verdacht erwecken, Rammstein-Sänger Till Lindemann setze Frauen unter Drogen, um mit ihnen Sex haben zu können. Damit hält das LG Hamburg an seiner bisherigen Auffasung fest.
Aus Langeweile machte ein Achtklässler heimlich Fotos von seinem Lehrer im Unterricht, wofür er einen schriftlichen Verweis kassierte. Seine Klage hat das VG Berlin nun abgewiesen: Der Schule stehe ein pädagogischer Beurteilungsspielraum zu.
1981 wurde eine Achtjährige entführt und Monate später freigelassen, Fotos von ihr gingen durch die Presse. 35 Jahre später zeigte das ZDF diese Bilder in einer Doku erneut. Dagegen wehrte sich die ehemals Entführte vor dem BGH.
Der Spiegel hatte über den Verdacht berichtet, Till Lindemann habe Frauen bei Konzerten mit K.O.-Tropfen betäubt, um sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Das LG Hamburg hat diese Berichterstattung im Eilverfahren verboten.
Ein Beschluss des LG Berlin in der causa Reichelt schwächt den Quellenschutz: Der Pressekodex sei rechtlich unverbindlich. Ohne eine gesonderte Vereinbarung gebe es daher keine Geheimhaltungspflicht, so das LG Berlin.
Auf Facebook kursierten Werbeanzeigen für pseudomedizinische Produkte – mit einem per Bildbearbeitungsprogramm eingefügten Hendrik Streeck. Diese Anzeigen darf der Facebook-Konzern Meta gar nicht erst online stellen, entschied das LG Bonn.
Im März 2022 wurde Oliver Pocher Opfer eines "Happy Slapping"-Angriffs. Er zog im Anschluss vor Gericht, auf zivilrechtlicher Ebene hatte er nun Erfolg. Eine strafrechtliche Entscheidung steht noch aus.