Weil die Datenbank OpenJur ein Gerichtsurteil mit dem Klarnamen eines Rechtsanwalts veröffentlichte, fordert dieser Schadensersatz. Aber liegt überhaupt eine Rechtsverletzung vor und haften juristische Datenbanken für gerichtliche Fehler?
Der Bundesgerichtshof hatte der Süddeutschen Zeitung gestattet, wörtlich aus den Olearius-Tagebüchern zu zitieren. Gegen diese Entscheidung wehrte sich der Bankier vor dem Bundesverfassungsgericht – ohne Erfolg.
Künftig werden es trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen leichter haben, ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Kritiker sehen die Jugend in Gefahr, dabei dürfen Minderjährige gar nicht allein entscheiden.
Der Staatsrechtler Vosgerau sowie ein weiterer Teilnehmer des Potsdamer Treffens sind gegen Passagen des Correctiv-Berichts vorgegangen. Jetzt sprach das OLG Hamburg das letzte Wort und betont dabei die öffentliche Bedeutung der Recherche.
Die Mondlandung ein Fake? Ob nun die USA oder andere Länder. Es kursieren viele Falschmeldungen über Staaten, auch in Presseartikeln. Ob die Staaten bei Unwahrheit auch dagegen vorgehen können, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.
Seit Jahren liegt die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl mit dessen Ghostwriter Heribert Schwan im Clinch. Jetzt hat sie vor Gericht einen Erfolg errungen.
Die bleibende Sorge, die eigenen Daten könnten missbräuchlich verwendet werden, genügt für einen immateriellen Schaden nicht. Das gilt jedenfalls dann, wenn ausgeschlossen werden kann, dass jemand von den Daten Kenntnis genommen hat.
Wenn Host Provider Kenntnis von einem verletzenden Inhalt haben, müssen sie sicherstellen, dass sinngleiche Posts nicht veröffentlicht werden, so das OLG. Laut Künast sind solche weitreichenden Prüfpflichten wichtig im Kampf gegen Rechts.