Das OLG Dresden hat entschieden, dass Pegida die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten hat, als das Bündnis die Seenotretter von Mission Lifeline als "Schlepper" bezeichnete. Die Äußerung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
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Pegida darf Flüchtlingshelfer, die Menschen im Mittelmeer vor dem Ertrinken retten, nicht mehr als Schlepper bezeichnen. Für das LG Dresden überschreitet das die Grenze zur Schmähkritik.
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Eine Seenotrettungsorganisation streitet sich mit dem Pegida-Bündnis vor Gericht. Es geht um Behauptungen, man habe sich unerlaubt in lybischen Gewässern aufgehalten und arbeite mit Schleppern zusammen.
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Düsseldorfs Oberbürgermeister durfte das Rathaus während einer islamfeindlichen Demonstration nicht verdunkeln, um gegen Rassismus zu protestieren. Auch seinen Aufruf zur Teilnahme an einer Gegendemo erklärte das BVerwG nun für rechtswidrig.
Das AG Dresden hat wegen seiner Rede auf einer Pegida-Veranstaltung im Oktober 2015 Strafbefehl gegen den umstrittenen Autor erlassen. Pirinçci postete Teile des Schreibens auf seiner Facebook-Seite.
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Teilerfolg für Pegida-Chef Bachmann: Die Stadt Dresden darf ihn nicht pauschal als Versammlungsleiter bei Kundgebungen ausschließen. Sie hält Bachmann aber weiterhin für ungeeignet.
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Pegida-Gründer Lutz Bachmann muss für seine herabwürdigenden Äußerungen über Flüchtlinge im Internet eine Geldstrafe bezahlen. Die Berufung gegen die erstinstanzliche Verurteilung wurde zurückgezogen.
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Während Lutz Bachmann sich zu Unrecht wegen Volksverhetzung verurteilt sieht, ist der Staatsanwaltschaft die Geldstrafe gegen den Pegida-Chef nicht genug. So wird der Fall weiter die Justiz beschäftigen.
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