Dürfen Behörden zur Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Patientenakten schauen? Damit hatte sich jetzt in dritter Instanz das BVerwG zu beschäftigen.
Ein Straftäter im Maßregelvollzug hat das Recht, Zwangsbehandlungen abzulehnen, es gibt eine "Freiheit zur Krankheit", so das BVerfG. Diese ende aber, wenn zum Beispiel das Personal der Anstalt geschützt werden muss.
Da die Nutzung der elektronischen Patientenakte freiwillig ist, könnten Versicherte selbst über die damit einhergehende Datenverarbeitung entscheiden. Für eine Verfassungsbeschwerde fehle es bereits an der Zulässigkeit, so das BVerfG.
Kurz vor dem Wochenende trifft der Bundesrat einige wichtige Entscheidungen: Er hat das umstrittene Verbandssanktionsgesetz zwar nicht abgelehnt, aber Kritik daran geäußert, und Gesetze gebilligt, um die Corona-Auswirkungen abzufedern.
Röntgenbilder, Impfungen, etc.: Eigene Gesundheitsdaten sollen Patienten bald auch digital parat haben können. Ein amtliches Gütesiegel für Datenschutz gibt es für die neue Anwendung aber nicht - im Gegenteil.
Je länger die Epidemie dauert, desto weniger ist die Logik der kurzfristigen Maßnahme adäquat. Für Sebastian Löffler kann die Corona-App Freiheit schaffen - wenn der Gesetzgeber den Rahmen richtig gestaltet.
"Ungereimtheiten" bei der Todesursache machen die Eltern des verstorbenen MdB Philipp Mißfelder misstrauisch, kürzlich verklagten sie die Uniklinik auf Einsicht in die Krankenunterlagen. Thomas Bayer zu den Vorschriften des Einsichtsrechts.
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Versicherungen dürfen ihre Kunden nicht zu einer pauschalen Gesundheitsauskunft verpflichten. Auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss Versicherten die Möglichkeit zur informationellen Selbstbestimmung verbleiben. Dies entschied das BVerfG...
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