Die Mitgliedschaft in der vom BVerfG zwar für verfassungsfeindlich befundenen, aber nicht verbotenen NPD reicht aus, um keine Waffe mehr besitzen zu dürfen. Das entschied am Freitag das OVG in Bautzen.
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Verfassungsfeindlichen Parteien, die wegen ihrer Bedeutungslosigkeit nicht verboten werden können, soll die staatliche Parteienfinanzierung entzogen werden. Das Vorhaben ist verständlich, aber nicht zu begrüßen, meint Sebastian Roßner.
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Mitte Januar deutete das BVerfG an, wie verfassungsfeindliche Parteien auch ohne Verbot geschwächt werden könnten: Mit einem Entzug staatlicher Gelder. Die dazu nötige Änderung des Grundgesetzes will die Regierung rasch umsetzen.
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Nach dem NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts änderte die Stadt Büdingen ihre Satzung, um der örtlichen NPD staatliche Gelder entziehen zu können. Ob das Vorgehen rechtmäßig ist, entscheidet am Mittwoch der hessische VGH.
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Das Urteil des BVerfG zum Verbotsantrag gegen die NPD hat zur Konsequenz, dass kleine, aktiv verfassungsfeindliche Parteien nicht verboten werden können. Die Suche nach Alternativen zum Verbot hat begonnen. Von Sebastian Roßner.Artikel lesen
Karlsruhe hat die NPD nicht verboten, ihr aber Verfassungsfeindlichkeit bescheinigt. Nun wollen Spitzenpolitiker die Finanzierung der Partei prüfen lassen. Verfassungsrechtler haben Bedenken.
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Das BVerfG hat entschieden: Die NPD verfolgt planvoll und intensiv verfassungswidrige Ziele. Verboten wird sie aber nicht, denn es ist ihr nicht möglich, sie zu erreichen. Wie Karlsruhe das Parteiverbot neu definiert, erklärt Sebastian Roßner.
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