Der Bundesrat hat am Freitag über mehrere Gesetzesvorhaben der Bundesregierung abgestimmt. Darunter ein Prestigeprojekt, ein mühsam erarbeiteter Kompromiss und eine schnelle Finanzspritze.
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Kaum lief die Fußball-WM, da beschloss die Große Koalition kurzerhand eine gehörige Erhöhung der Parteienfinanzierung. Doch die anderen Parteien im Bundestag fragen nun: Braucht es die? Jetzt soll das BVerfG entscheiden.
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Die Stadt Büdingen in Hessen änderte ihre Satzung, um die NPD-Fraktion von Zuwendungen auszuschließen. Der VGH attestierte bereits die Verfassungswidrigkeit der Aktion mit dem Verweis auf Art. 3 GG. Am Mittwoch entscheidet das BVerwG.
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Der Bundestag beschließt außerplanmäßig eine deutliche Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung. 2019 tritt sie in Kraft. Die Begründung dafür genügt jedoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, meint Sebastian Roßner.
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Die Parteien sollen nach dem Willen von Union und SPD mehr Geld bekommen. Im Innenausschuss kommen Zweifel, ob der Gesetzentwurf zur Anhebung des Maximalbetrags für die staatliche Parteienfinanzierung verfassungsgemäß ist.
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Für ein Verbot sei die NPD zu unbedeutend, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Bemühungen, die Rechtsextremisten von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, kommen hingegen voran.
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Der Bundesrat will die rechtsextreme NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen lassen und stellt einen entsprechenden Antrag beim BverfG. Nachdem ein Parteiverbot gescheitert war, hatte Karlsruhe diese Maßnahme selbst angeregt.
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Für ein Verbot sei die NPD zu schwach, aber die Politik könne den Geldhahn zudrehen, entschied das BVerfG Anfang 2017. Dafür wurde extra das Grundgesetz geändert, bis dato erhalten die Rechtsextremen aber weiter Steuergelder.
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