Der Teil-Lockdown in Sachsen-Anhalt bleibt nach einem Beschluss des dortigen OVG bestehen. Dem exponentiell wachsenden Infektionsgeschehen mit Kontaktreduzierungen zu begegnen sei ein legitimes Ziel, so die OVG-Richter.
Insbesondere seitdem der "Lockdown Light" beschlossen wurde, wird zunehmend die Rechtsicherheit der Einschränkungen zum Schutz vor dem Coronavirus angezweifelt. Der Bundestag reagiert nun und will das Infektionsschutzgesetz ändern.
"Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz, unverhältnismäßig und ohne hinreichende gesetzliche Legitimation" – Berliner Gastronomen haben Eilanträge gegen die Schließungen ihrer Betriebe eingereicht. Das VG Berlin hat mit ihrer Prüfung begonnen.
Kaum in Kraft liegen schon die ersten Eilanträge gegen die neuen Coronaregeln vor. Überall in Deutschland wenden sich Betroffene gegen die Einschränkungen, die der neue Teil-Lockdown mit sich bringt.
Vor dem VGH Baden-Württemberg ist ein Fitnessstudioinhaber gescheitert, der sich die Schließung seines Betriebs wehrte. Die Richter betonten aber, dass die Rechtsgrundlagen dafür aus dem IfSG nicht unkritisch zu sehen seien.
Noch in dieser Woche will das OVG NRW über das Kontaktverbot in NRW entscheiden. Gleichzeitig begegnet der Innenminister derartigen Verfahren mit Unverständnis oder Ignoranz. Dabei braucht es mehr Rechtsschutz denn je, meint Robert Hotstegs.
Das BSG entscheide willkürlich, eine undemokratisch zustande gekommene Norm verletze sie in ihrer Berufsfreiheit: Die Antragsteller fuhren vor dem BVerfG schwere Geschütze auf. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde dennoch abgewiesen.
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Nun also doch: Die EU-Kommission knickt ein und will die nationalen Parlamente über das Freihandelsabkommen Ceta abstimmen lassen. Kritiker fürchteten, demokratische Verfahren könnten ausgehöhlt werden.
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