Eine Sondersitzung braucht der Bundestag noch, um über die von Union, SPD und Grünen vereinbarten Grundgesetz-Änderungen zu beschließen. Hierfür gab das BVerfG nun endgültig grünes Licht. Der Zweite Senat lehnte sechs weitere Eilanträge ab.
Auch nach der Entscheidung vom Freitag sind beim BVerfG weitere Klagen gegen die Sondersitzungen anhängig. Wie und wann Karlsruhe entscheiden wird, ist noch offen. Auch die nötigen Zweidrittelmehrheiten sind noch nicht ausgemacht.
Das BVerfG hat Eilanträge und Organklageanträge gegen das geplante Zusammenkommen des alten Bundestags abgewiesen. Die Sondersitzung am Dienstag samt Abstimmung über das milliardenschwere Finanzpaket von Union und SPD kann stattfinden.
Um Milliarden für Infrastruktur und Verteidigung zu beschließen, soll der alte Bundestag kurzfristig noch zweimal zusammenkommen. Werden dadurch Rechte der Abgeordneten beziehungsweise Fraktionen verletzt? Berlin schaut jetzt nach Karlsruhe.
Union und SPD wollen über ihre Finanzpläne noch mit dem alten Bundestag abstimmen lassen. Zu den entsprechenden Sondersitzungen dürfe die Bundestagspräsidentin aber schon gar nicht aufrufen, argumentiert die AfD und zieht nach Karlsruhe.
Um bei der Bundestagswahl mitmachen zu können, müssen kleine Parteien beziehungsweise ihre Kandidaten Unterschriften sammeln. Dass das so bleibt, auch wenn es im Februar 2025 verfrüht Neuwahlen gibt, hat das BVerfG klargestellt.
Sonneborn und seine Partei wollten erreichen, dass kleine Parteien weiterhin in das Europaparlament einziehen können. Das BVerfG verwarf ihre Begehren nun als unzulässig. Damit ist der Weg für die Sperrklausel bei der Europawahl frei.
Erneut erhebt die Unionsfraktion den Vorwurf, die Ampel-Regierung prügele Gesetze zu schnell durch den Bundestag, Abgeordnete könnten so kaum reagieren. Eine unbeantwortete parlamentarische Anfrage wird nun ein Fall für das BVerfG.