Wer mit dem Fahrrad schneller als Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzone fährt, riskiert ein Bußgeld. Das gilt laut AG München auch dann, wenn man das Fahrrad als "Roller" nutzt.
Das mit Spannung erwartete Blitzerurteil der rheinland-pfälzischen VerfGH bringt zweierlei: Es wird wohl höchstrichterlich in Karlsruhe entschieden. Und: Die Blitzgeräte, um die es in dem Verfahren ging, bleiben in Betrieb.
In Köln können Bürger ihre Verwarngelder bald an der Supermarktkasse bezahlen. Dazu wird ein zugesandter Barcode eingescannt – und dann gleich zusammen mit dem Einkauf beglichen.
Seit einem Urteil des saarländischen VerfGH wehren sich zahlreiche Temposünder vor Gericht gegen ihre Geldbußen. Nun müssen die Koblenzer Verfassungsrichter die Messtechnik der Blitzgeräte bewerten.
Im November schob das OLG Frankfurt der Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister einen Riegel vor. Wie das Gericht nun bekanntgab, haben noch einige andere Gemeinden die rechtswidrigen Methode angewendet.
Keine Strafe ohne Schuld? In den Niederlanden sieht man das ein wenig lockerer und bittet bei Verkehrsverstößen den Fahrzeughalter zur Kasse. Solange diese Haftungsvermutung widerleglich ist, sieht der EuGH darin kein Problem.
Städte dürfen private Dienstleister nicht mit der Verkehrsüberwachung beauftragen. Bußgeldbescheide, die so zustande kommen, sind rechtswidrig, entschied das OLG Frankfurt und schob der Praxis einiger Gemeinden einen Riegel vor.
Ist ein Taschenrechner am Steuer genauso verboten wie ein Handy? Ja, meint das OLG Hamm und will die Verurteilung eines Immobilienmaklers bestätigen, der während der Fahrt die Provision berechnete. Vorher muss aber der BGH die Frage klären.