Wenn Unternehmen ein anderes Vertriebssystem betreiben und nicht an Amazon liefern, darf das Online-Warenhaus keine Originalbilder des Herstellers verwenden. Diese Ansicht vertritt das KG Berlin, Amazon lenkte daraufhin ein.
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"Wenn Sie mit unserem Service zufrieden waren, geben Sie doch bitte eine Bewertung ab" - Aufrufe wie diesen dürfen Online-Händler nicht ungefragt ihrer Rechnung hinzufügen, denn der BGH erkennt darin unzulässige Werbung.
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Verkäufer von Luxusprodukten können ihren Geschäftspartnern untersagen, ihre Ware auf Amazon anzubieten. Das hat nun das OLG Frankfurt entschieden, nachdem die Sache zwischenzeitlich auch den EuGH beschäftigt hatte.
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Die Wortmarke "Black Friday" ist vom Deutschen Patent- und Markenamt gelöscht worden. Ein Unternehmen aus Hong Kong hatte sie angemeldet und mehrere Händler wegen der Verwendung abgemahnt.
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Der Online-Handelsriese Amazon hat sich vor dem BGH weitgehend markenrechtlich durchgesetzt. Er darf weiter über seine Such- und Autocomplete-Funktion auch auf Konkurrenzprodukte hinweisen, erläutert Andrea Schmoll.
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Das Geschäftsmodell der Online-Apotheke Doc Morris ist rechtswidrig, meint das LG Mosbach. Arzneimittel dürften nur in einer Apotheke verkauft werden. Damit torpedierte man bereits zum zweiten Mal eine Verkaufspraxis des Unternehmens.
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Durch Geoblocking verhindern Online-Händler, dass ausländische Verbraucher ihre Waren bestellen. Eine neue EU-Verordnung soll ab Weihnachten 2018 damit Schluss machen. Was auf Unternehmen zukommt, erklären Sebastian Hack und Thomas Peter.
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Am Black Friday, dem Tag der Schnäppchenjäger, erwarten Handelsunternehmen Umsätze in Milliardenhöhe. Davon will auch ein Unternehmen, dem die Markenrechte an Black Friday gehören, etwas abhaben. Jüngster Coup: Eine Klage gegen Amazon. Artikel lesen
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