Das beA bleibt weiter offline. Das EGVP soll nun bis Ende Mai weiterlaufen. IT-Experten und Juristen fordern die BRAK derweil auf, den Programmcode unter einer Open-Source-Lizenz zu veröffentlichen. Motto: Public Money, Public Code.
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Der Online-Rechtsdienstleister "abfindungsheld.de" darf nicht mehr damit werben, für gekündigte Arbeitnehmer vor Gericht zu ziehen und dabei "günstiger als jeder Anwalt" zu sein. Das bestätigte das LG Bielefeld nun mit einem Urteil.
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Der wohl letzte Versuch, das beA vor Beginn der passiven Nutzungspflicht zu stoppen, ist in Karlsruhe gescheitert. Martin W. Huff analysiert die Entscheidung. Die BRAK meldet unterdessen, dass die Nutzer ein neues Zertifikat brauchen.
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Der EuGH hat am Mittwoch entschieden, dass sich der Betreiber eines Online-Videorekorders nicht auf das Recht auf Privatkopie berufen kann. Damit ist der Streit um solche Dienste aber noch lange nicht beendet, erklärt Torsten Kraul.
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Ein Start-up aus Estland macht es vor: Schiedsgerichte aus der Crowd. Richter brauchen kein Examen, aber gute Bewertungen und möglichst viele Entscheidungen. Ann-Kristin Becker und Nico Kuhlmann erklären, wie die Plattform funktioniert.
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PayPal-Kunden können den Käuferschutz in Anspruch nehmen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Doch nun schafft ein BGH-Urteil Unsicherheit: Der Verkäufer kann den Kaufpreis trotzdem verlangen.
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Millionen Verbraucher nutzen Plattformen im Internet beim Buchen von Flügen, Handyverträgen oder Versicherungen. Doch ihre Objektivität ist nicht unumstritten. Das Bundeskartellamt will jetzt Klarheit schaffen.
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Auch Onlinehändler, die Bioerzeugnisse an Endverbraucher vertreiben, müssen sich einem nationalen Kontrollsystem unterwerfen. Diese Entscheidung des EuGH stärkt den Verbraucherschutz, meint Christoph Naendrup.
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