Eine Eventagentur kaufte Tischreservierungen für das Münchener Oktoberfest und verkaufte sie dann für ein Vielfaches des ursprünglichen Betrags weiter. Das stört die Festzeltbetreiber – und ist unlauter, wie das OLG entschied.
"Oktoberfest goes Dubai". Diese und ähnliche Ankündigungen darf ein Eventveranstalter künftig nicht mehr verwenden. Vor dem OLG München wurde geklärt, dass nur München die echte Wiesn hat.
Gleich drei Verfahren rund um die Wiesn beschäftigen Münchner Gerichte in dieser Woche: Es geht um Bier und Hendl für Polizisten, überteuerte Reservierungen und einen Oktoberfest-Nachahmer im fernen Dubai.
Eine Eventagentur verkaufte online Tischreservierungen für Festzelte auf dem Oktoberfest 2022 – obwohl nicht einmal feststeht, ob das Oktoberfest dieses Jahr stattfindet. Das bewertet das LG als irreführend und untersagt den Verkauf.
Reservierungen für Oktoberfesttische werden im Internet teilweise für Tausende Euro weiterverkauft. Das Landgericht München hat der Praxis, die den Wirten schon lange ein Dorn im Auge ist, nun einen Riegel vorgeschoben.
Fünf Jahre hat die Prüfung gedauert. Nun hat EUIPO das "Oktoberfest" als geschützte Marke erklärt und den Antrag der Stadt München genehmigt. Die Markenrechte für "Wiesn" liegen übrigens nicht alle da, wo man sie vermuten würde.
Eine Veranstaltung in Dubai darf nicht "Oktoberfest goes Dubai" heißen. Das hat das LG München I entschieden. Dabei sei es auch um den guten Ruf des Münchner Oktoberfests gegangen, wie der Wiesn-Chef kommentierte.
Das Verfahren um die Vergewaltigung einer studentischen Mitarbeiterin der Kanzlei Linklaters auf einer Oktoberfest-Feier ist zu Ende. Der BGH verwarf die Revision des ehemaligen Partners, der damit ins Gefängnis muss.
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