Verfassungsfeindlichen Parteien, die wegen ihrer Bedeutungslosigkeit nicht verboten werden können, soll die staatliche Parteienfinanzierung entzogen werden. Das Vorhaben ist verständlich, aber nicht zu begrüßen, meint Sebastian Roßner.
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Mitte Januar deutete das BVerfG an, wie verfassungsfeindliche Parteien auch ohne Verbot geschwächt werden könnten: Mit einem Entzug staatlicher Gelder. Die dazu nötige Änderung des Grundgesetzes will die Regierung rasch umsetzen.
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Die Kleinstadt Büdingen änderte nach dem NPD-Urteil des BVerfG ihre Satzung, um den vier Mitgliedern der Partei im Gemeinderat Fraktionsgelder verwehren zu können. Das verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des GG, entschied der VGH.
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Nach dem NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts änderte die Stadt Büdingen ihre Satzung, um der örtlichen NPD staatliche Gelder entziehen zu können. Ob das Vorgehen rechtmäßig ist, entscheidet am Mittwoch der hessische VGH.
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Der NPD den Geldhahn zuzudrehen, hält Martin Morlok für eine gangbare Idee, solange man die Chancengleichheit der Parteiendemokratie gewährleiste. Für ihn ist das Aufkommen der AfD Zeichen der Stärke eines Systems, das man bewahren müsse.
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Am Freitag hat die Länderkammer einen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung beschlossen. Justizminister Maas befürwortet die Pläne und will sie noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.
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Es verbot sie nicht, aber das BVerfG stufte die NPD als verfassungsfeindlich ein. Nun sucht die Politik nach Lösungen - und Niedersachsen versucht, extremistische Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen.
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Das Urteil des BVerfG zum Verbotsantrag gegen die NPD hat zur Konsequenz, dass kleine, aktiv verfassungsfeindliche Parteien nicht verboten werden können. Die Suche nach Alternativen zum Verbot hat begonnen. Von Sebastian Roßner.Artikel lesen
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