Für ein Verbot sei die NPD zu schwach, aber die Politik könne den Geldhahn zudrehen, entschied das BVerfG Anfang 2017. Dafür wurde extra das Grundgesetz geändert, bis dato erhalten die Rechtsextremen aber weiter Steuergelder.
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Wenn die Lieblingsrichter der Deutschen ihre Entscheidungen verkünden, dann ist das mehr als einfach nur Rechtsprechung. Dann hält man mal kurz inne. Dann macht das die Bundesrepublik ein bisschen besser. Vielleicht.
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Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Waffenerlaubnisse eines NPD-Funktionärs zu Recht widerrufen wurden. Wer eine Vereinigung mit verfassungsfeindlichen Zielen unterstützt, dem fehle die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.
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Keine staatliche Finanzierung und Steuerbegünstigungen mehr für verfassungsfeindliche Parteien: Der Bundestag hat die erforderliche Änderung des Grundgesetzes beschlossen.
Koalition und Bundesrat haben Gesetzentwürfe vorgelegt, um verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Experten kritisieren, dass die Pläne den Extremen die "Bühne des Verfassungsgerichts" bieten würden.
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Die NPD wollte Äußerungen des Politologen Steffen Kailitz gerichtlich verbieten lassen - ohne Erfolg. Denn es handle sich dabei um Meinungsäußerungen, die sogar schon vom BVerfG als nachvollziehbar eingeschätzt wurden, so das LG Dresden.
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Weil sie sich gegen Rechtsextremismus in ihrem Dorf Jamel einsetzen, muss sich ein Ehepaar aus Mecklenburg-Vorpommern einiges gefallen lassen. Die Bezeichnung als "faul" und "dreist" in Zusammenhang mit Preisgeldern aber nicht, so das BVerfG.
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Mit seinem Nazi-Tattoo hatte ein brandenburgischer NPD-Politiker in einem Schwimmbad für erhebliches Aufsehen gesorgt. Nun hat das Oberlandesgericht die bereits verhängte Gefängnisstrafe bestätigt.
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