Für ein Verbot sei die NPD zu unbedeutend, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Bemühungen, die Rechtsextremisten von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, kommen hingegen voran.
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Niemand hatte die Absicht, sich rechtswidrig zu verhalten: So lässt sich die Stellungnahme des Regierungspräsidenten Gießen gegenüber dem BVerfG zum juristischen Streit um die Stadthalle Wetzlar zusammenfassen. Weitere Konsequenzen: keine.
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Der Ton des BVerfG nach dem Streit um die Stadthalle in Wetzlar war auffällig scharf. Ganz neu ist es allerdings nicht, dass höchstrichterliche Entscheidungen ignoriert werden. Die Frage bleibt, welche Mittel der Rechtsstaat hat.
Die Stadt Wetzlar hat eine Entscheidung des BVerfG nicht umgesetzt: Das höchste deutsche Gericht hatte die Stadt am Wochenende verpflichtet, der NPD ihre Stadthalle zu vermieten. Das Gericht lässt den Vorfall nun prüfen.
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Im Streit um die Weigerung der Stadt Wetzlar, die Stadthallt für eine NPD-Wahlkampfveranstaltung zu überlassen, hat das VG Gießen nun ein Zwangsgeld von 7.500 Euro festgesetzt. Weigert sich die Stadt weiter, wird es noch teurer.
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Weil sich die Stadt Wetzlar standhaft weigert, der NPD für eine Wahlkampfveranstaltung ihre Stadthalle zu überlassen, droht das VG Gießen nun mit einem Zwangsgeld. Ob das der Partei noch hilft, ist fraglich.
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Die Mitgliedschaft in der vom BVerfG zwar für verfassungsfeindlich befundenen, aber nicht verbotenen NPD reicht aus, um keine Waffe mehr besitzen zu dürfen. Das entschied am Freitag das OVG in Bautzen.
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Der Bundesrat will die rechtsextreme NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen lassen und stellt einen entsprechenden Antrag beim BverfG. Nachdem ein Parteiverbot gescheitert war, hatte Karlsruhe diese Maßnahme selbst angeregt.
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