Bei den Bombendrohungen an Gerichten in verschiedenen Städten in NRW könnte ein rechtsextremer Zusammenhang bestehen. Die Mail-Adresse weise auf ein NPD-Mitglied sein, Ermittlungen laufen aber noch.
Die "Gruppe Freital" hat die Gerichte schon viel beschäftigt. Zuletzt hat der BGH im Mai 2019 die Verurteilung zweier Rädelsführer und anderer Mitglieder dieser Vereinigung bestätigt. Nun ist ein weiteres Urteil rechtskäftig.
Wenn ein Einzelrichter am VG meint, der Wahlspruch der NPD "Migration tötet!" stelle teilweise die Realität dar, begründet das in einem Asylverfahren offensichtlich die Besorgnis der Befangenheit. Das hat das BVerfG entschieden.
Weil es den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt habe, hat die Stadt Mönchengladbach zu Recht ein Wahlplakat der NPD abhängen lassen. Das hat das OVG NRW entschieden und Revision zum BVerwG zugelassen.
Zur Europawahl im Mai 2019 warb die NPD mancherorts mit Plakaten mit der Aufschrift "Migration tötet". Die Frage, ob diese Aussage eine Volksverhetzung ist, beschäftigte nun das nächste Gericht.
"Migration tötet" sei eine empirisch zu beweisende Tatsache, hieß es kürzlich in einem Urteil des VG Gießen zu entsprechenden NPD-Wahlplakaten. Nun äußert sich der Richter.
Das Wahlplakat mit dem Slogan "Migration tötet" der NPD ist aus Sicht des VG Gießen nicht volksverhetzend, sondern stelle die Realität teilweise dar. Aber zum Glück griffe ja notfalls das Widerstandsrecht. Der Richter ist kein Unbekannter.
Ist die Facebook-Seite des Berliner NPD-Landesverbands jugendgefährdend? Die Gerichte waren dieser Ansicht, sind dabei aber vorschnell über die Meinungsfreiheit der Rechtsextremen hinweggeschritten, so das BVerfG.