Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP haben einen Normenkontrollantrag gegen den Berliner Mietendeckel beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Land setze sich über den Bundesgesetzgeber hinweg.
Der Berliner Mietendeckel wird ein Fall für das BVerfG. Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU/CSU wollen mit einer abstrakten Normenkontrolle dessen Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Sie zweifeln an der Gesetzgebungskompetenz.
Das OVG Berlin hat einen Normenkontrollantrag gegen die Regelung, dass Berliner nur beim "dringend erforderlichen" Termin zum Anwalt dürfen, als unzulässig verworfen. Eben darauf stützt der klagende Anwalt schon einen weiteren Antrag beim VG.
Das OVG NRW wird wohl doch nicht über die Rechtmäßigkeit des Corona-Kontaktverbotes in NRW entscheiden. Ein entsprechender Antrag wurde für erledigt erklärt. Die nächste Entscheidungsgelegenheit steht aber schon vor der Tür.
Noch in dieser Woche will das OVG NRW über das Kontaktverbot in NRW entscheiden. Gleichzeitig begegnet der Innenminister derartigen Verfahren mit Unverständnis oder Ignoranz. Dabei braucht es mehr Rechtsschutz denn je, meint Robert Hotstegs.
Für die Menschen in Bayern ändert sich erst einmal nichts: Die Ausgangsbeschränkungen sind und bleiben in Kraft. Nun müssen sich aber die obersten bayerischen Verwaltungsrichter die Sache anschauen.
Eine Rumänin mit drei kleinen Kinder beantragte Sozialleistungen in Deutschland. Wegen ungeklärten Aufenthaltsrechts wurde der Antrag aber abgelehnt. Ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist, legte das SG Darmstadt dem BVerfG vor.
Berliner Ku'damm-Raser & Co.: Der neu geschaffene § 315d StGB lässt illegale Autorennen zur Straftat werden. Die ersten Gerichte, die sich mit solchen Fällen befassen müssen, stehen aber vor einem Problem, zeigt Christoph Marotzke.