Der VerfGH Berlin hat das Normenkontrollverfahren zum Mietendeckel ausgesetzt. Es soll erst einmal abgewartet werden, wie das BVerfG entscheidet. Das hat sich das Thema für das erste Halbjahr 2021 vorgenommen, so die Berliner Entscheidung.
Restaurants, Hotels, Bars, Gasthöfe – sie alle leiden unter den neuen Coronaregeln, namentlich unter dem Beherbergungsverbot und der Sperrstunde. Bundesweit erreichen die Gerichte bis hin zum BVerfG Eilanträge gegen die Maßnahmen.
Am Freitag verabschiedete der Bundesrat einen neuen Beschluss zur Kastenstandhaltung. Trotzdem hält das Land Berlin an der von ihm angestrengten Normenkontrolle fest. Ziel: Die Überwindung des gesamten "Schweinesystems".
Seit 2018 soll auf Anordnung von Ministerpräsident Söder in allen Landesbehörden Bayerns ein Kruzifix hängen. Aber ist das verfassungsgemäß? Auf diese Frage muss nun der Bayerische VGH eine Antwort finden.
Auch wenn es immer mehr Lockerungen gibt, einige Bürgen wenden sich wegen der Corona-Verordnungen an das BVerfG. Für die nachträgliche Prüfung der Corona-Verbote sind aber in erster Linie die Verwaltungsgerichte zuständig, so das BVerfG.
Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP haben einen Normenkontrollantrag gegen den Berliner Mietendeckel beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Land setze sich über den Bundesgesetzgeber hinweg.
Der Berliner Mietendeckel wird ein Fall für das BVerfG. Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU/CSU wollen mit einer abstrakten Normenkontrolle dessen Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Sie zweifeln an der Gesetzgebungskompetenz.
Das OVG Berlin hat einen Normenkontrollantrag gegen die Regelung, dass Berliner nur beim "dringend erforderlichen" Termin zum Anwalt dürfen, als unzulässig verworfen. Eben darauf stützt der klagende Anwalt schon einen weiteren Antrag beim VG.