Das BAG hat eine Nichtzulassungsbeschwerde von Fraport gegen eine Entscheidung der Vorinstanz zurückgewiesen. Der Aufsichtsrat des Konzerns ist damit zunächst weiter unterbesetzt, frühere Entscheidungen bleiben gültig.
Der Bundesrat will die Wertgrenze für Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision entfristen. So blieben auch künftig grundsätzliche Fragen ungeklärt, meint Hans-Uwe Pasker. Und das sei nicht das einzige Übel.
Das BMJV will die Streitwertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden zum BGH unbefristet festschreiben. Nun melden sich BRAK und DAV zu Wort - haben allerdings vollkommen unterschiedliche Meinungen zu diesem Vorhaben.
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision ist nach einer Norm im EGZPO nur bei einem Streitwert ab 20.000 Euro möglich. Sie galt seit 2002 befristet und wurde immer wieder verlängert. Ab 2020 soll sie unbefristet gelten.