Eine Familie aus Rangsdorf soll wegen eines Gerichtsfehlers ihr Haus abreißen und das Grundstück abgeben müssen. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen, nun wird der BGH über ihn entscheiden.
Eine Familie verliert Haus und Grundstück, weil ein Amtsgericht einen Fehler begangen hat. So geschehen in Brandenburg und bestätigt durch das dortige OLG. Die letzte Hoffnung der Familie im Instanzenzug ist nun der BGH.
Fristberechnungen sind immer fehleranfällig. Eine Anwältin wollte die Berufungsbegründungsfrist vom 31. Mai auf den 28. Juni verlängern - offensichtlich ein Tippfehler, findet das BVerwG. Das OVG war anderer Meinung.
Das BAG hat eine Nichtzulassungsbeschwerde von Fraport gegen eine Entscheidung der Vorinstanz zurückgewiesen. Der Aufsichtsrat des Konzerns ist damit zunächst weiter unterbesetzt, frühere Entscheidungen bleiben gültig.
Der Bundesrat will die Wertgrenze für Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision entfristen. So blieben auch künftig grundsätzliche Fragen ungeklärt, meint Hans-Uwe Pasker. Und das sei nicht das einzige Übel.
Das BMJV will die Streitwertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden zum BGH unbefristet festschreiben. Nun melden sich BRAK und DAV zu Wort - haben allerdings vollkommen unterschiedliche Meinungen zu diesem Vorhaben.
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision ist nach einer Norm im EGZPO nur bei einem Streitwert ab 20.000 Euro möglich. Sie galt seit 2002 befristet und wurde immer wieder verlängert. Ab 2020 soll sie unbefristet gelten.