Aus Sicht der AfD hat der Berliner Justizsenator Behrendt mit Aussagen im Bundestagswahlkampf gegen die Chancengleichheit verstoßen. Da er aber nur Fragen eines AfD-Abgeordneten beantwortet hat, herrsche Waffengleichheit, so der VerfGH.
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Berliner Schulen haben sich an das Neutralitätsgesetz zu halten, wonach es Lehrerinnen verboten ist, mit einem Kopftuch zu unterrichten. Mit dem Urteil bestätigte das ArbG Berlin überraschend klar die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Gesetzes.
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Keine Burka, kein Gesichtsschleier, kein Autonomen-Schal: NRW will ein Bundesgesetz, um sämtliche Gesichtsverhüllungen in Gerichtssälen zu verbieten. Die Pflicht zur neutralen Kleidung soll über ein Landesgesetz geregelt werden.
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Das Tragen einer religiös bedingten Kopfbedeckung vor Gericht darf nicht bestraft werden, so der EGMR. Wer sich ansonsten anständig benehme, dürfe nicht bloß sanktioniert werden, weil er religiöse Kleidung nicht ablege.
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"Demokratie- und menschenfeindlich, antifeministisch, sozialchauvinistisch und völkisch-national" nannte der Jenaer Oberbürgermeister Gedankengut, das in den Bundestag einziehen könne. Die AfD glaubt, dass sie gemeint war.
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Ein Familienrichter verbietet einer Muslimin, bei Gericht ein Kopftuch zu tragen – wohlgemerkt in ihrem eigenen Scheidungsverfahren. Eine Gerichtsposse aus der Provinz Brandenburgs.
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Schon wieder eine Debatte über Leitkultur? Ermüdend, aber im Wahlkampf ist ja vieles erlaubt, meint Lorenz Leitmeier. Gesetze zu erlassen, zudem ohne Anwendungsfall und mit einer falschen Begründung, allerdings dann doch nicht.
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