Das umstrittene Meldeportal "Neutrale Schule" der AfD ist offline. Die Partei ist einer Verbotsverfügung des Landesdatenschutzbeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern gefolgt. Rechtsschutz will sie trotzdem suchen.
Der Verfassungsschutz darf die AfD als "Prüffall" einstufen – aber darf er auch öffentlich darüber berichten? Mit dieser Frage müssen sich auch die Thüringer Verfassungsrichter beschäftigen. Dabei ist noch unklar, ob sie überhaupt zuständig sind.
Das VG Wiesbaden hält den derzeit erprobten Islamunterricht, den das Land selbst gestaltet, für rechtens. Er ist ein Alternativangebot, weil die weitere Zusammenarbeit mit dem umstrittenen türkischen Moscheeverband Ditib ungeklärt ist.
Die Berliner Senatsverwaltung hisst zum CSD Regenbogenflaggen – was vielleicht nicht allen gefällt, aber verfassungsrechtlich unproblematisch sein dürfte. Und auch beflaggungsordnungsrechtlich geregelt abläuft.
Hochrangige AfD-Politiker durften auf einer Veranstaltung der Jungen Alternative in München am Sonntag auftreten, nachdem das VG ein Verbot der Stadt gekippt hatte.
Die bayerische Regierung darf ihren Richterinnen und Richtern das Tragen religiöser Symbole im Verhandlungssaal verbieten. Ein Kopftuch etwa könnte Zweifel an der Unparteilichkeit der Rechtsprechenden wecken, entschied der VerfGH.
Das Niedersächsische Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Richter und Staatsanwälte künftig keine religiösen Symbole mehr tragen dürfen – nachdem muslimische Referendarinnen nicht auf ihr Kopftuch verzichten wollten.
Wie weit darf sich ein Regierungschef positionieren, ohne dabei gegen seine Neutralitätspflicht und die Chancengleichheit der Parteien zu verletzen? Ein Streit zwischen Berlins Bürgermeister Müller und der AfD ist nun entschieden.