Seit 2018 soll auf Anordnung von Ministerpräsident Söder in allen Landesbehörden Bayerns ein Kruzifix hängen. Aber ist das verfassungsgemäß? Auf diese Frage muss nun der Bayerische VGH eine Antwort finden.
Der Landtag in Niedersachen hat ein Gesetz beschlossen, wonach Richter und Staatsanwälte zukünftig keine sichtbaren religiösen Symbole oder Kleidungsstücke im Gerichtssaal tragen dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot, bei der Wahrnehmung von Justizaufgaben ein islamisches Kopftuch zu tragen, bestätigt. Die Begründung der Entscheidung überzeugt Klaus F. Gärditz nicht.
Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Dies hat das BVerfG entschieden.
Am Frankfurter Rathaus hängt ein Schild mit der Aufschrift "Respekt! Kein Platz für Rassismus". Die AfD sieht darin einen Verstoß gegen die Grundsätze der staatlichen Neutralität und verlangt, das Schild abzuhängen.
Darf der Verfassungsschutz die AfD öffentlich als "Prüffall" bezeichnen? Das wird jedenfalls nicht der Thüringer VerfGH klären. Der AfD-Landesverband scheitert an der fehlenden Zuständigkeit, hat aber parallel Klage beim VG Weimar erhoben.
Die Ruhrgebietsstadt muss sich nach einem Urteil des örtlichen LG in ihrem Internetauftritt stärker auf kommunale Informationen beschränken. Das städtische Online-Angebot sei in Teilen zu presseähnlich.
Das umstrittene Meldeportal "Neutrale Schule" der AfD ist offline. Die Partei ist einer Verbotsverfügung des Landesdatenschutzbeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern gefolgt. Rechtsschutz will sie trotzdem suchen.