Neben guten Ansätzen weist der überarbeitete Entwurf zum NetzDG weiter konzeptionelle Schwächen auf: Im Rahmen privatisierter Rechtsdurchsetzung bleiben Rechtsschutz und Grundrechte der Nutzer auf der Strecke, meint Antonia Schnitzler.
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Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde in den vergangenen Wochen vielfach als Kampfansage an Facebook bejubelt, oder als staatlicher Zensurversuch verschrien. Einen etwas unaufgeregteren Blick auf den Entwurf wagt Ulf Buermeyer.
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