Das Gesetz gegen Hass im Netz war schon durch den Bundestag und den Bundesrat – aber dann brachte ein Beschluss des BVerfG das Prestige-Projekt der Bundesjustizministerin ins Wanken.
Vor zwei Jahren wurde das NetzDG beschlossen, nun zieht das BMJV Bilanz und zeigt sich insgesamt zufrieden. Insbesondere sei es nicht zu dem von Kritikern befürchteten Durchwinken von Beschwerden gekommen.
Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages haben Experten über die vom BMJV vorgelegten Änderungen des NetzDG beraten. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken zeigten sich auch Zweifel, ob die Strafjustiz nicht überlastet wird.
Die Bundesregierung will das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz nachbessern: Nutzer von großen sozialen Netzwerken wie etwa Facebook, Twitter und Youtube sollen rechtswidrige Inhalte schneller und einfacher melden können.
Das BMJV hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des NetzDG vorgelegt. Facebook, Twitter und Co. sollen für den Umgang mit Hass-Kommentaren genauere Vorgaben bekommen. Zugleich geht es auch ums Overblocking.
Zwei Jahre NetzDG – wie schlägt es sich und was hat es gebracht? Christoph Buchert zieht eine durchwachsene Bilanz. Entgegen vieler Kritiker des Gesetzes ist er aber davon überzeugt: Es wirkt als Maßnahme des wehrhaften Rechtstaats.
Zwei Jahre NetzDG – wie schlägt es sich und was hat es gebracht? Nicht gut und nicht viel, meint Ingo Bott. Es sorge für Verwirrung, hadere mit unklaren Abgrenzungsfällen und sei vor allem ein Hybrid – nämlich aus Allem und Nichts.
Das viel kritisierte NetzDG kann nun "in Aktion" betrachtet werden: Wegen Verstößen gegen Transparenzpflichten verhängte das Bundesamt für Justiz ein Bußgeld von zwei Millionen Euro gegen den Internet-Konzern.