Nachdem der Gerichtsstreit um die Räumung des Hambacher Forsts zunächst am VG Köln sein Ende zu finden schien, wird nun doch Berufung eingelegt. Das Bauministerium begründete nun die entsprechende Weisung.
Fortpflanzungsstätten von geschützten Tierarten und deren Umfeld dürfen nicht beschädigt oder vernichtet werden. Dazu zählen Hamsterbaueingänge – auch wenn sie nicht genutzt werden. Dies hat der EuGH entschieden.
Im Rechtsstreit über die Räumung des Hambacher Forsts im Jahr 2018 macht die Stadt Kerpen einen Rückzieher. Eine zweite Runde vor dem OVG Münster wird es wohl nicht mehr geben.
Einzelne Regelungen der Naturschutzgebietsverordnung "Totes Moor" der Region Hannover sind unwirksam. Ballonfahrten können dort jedenfalls in Teilen auf niedrigerer Flughöhe stattfinden, so das OVG.
In Bezug auf Äste hat der BGH es bereits laut ausgesprochen, das LG nun bei Wurzeln: Ein Nachbar darf sie auch dann abschneiden, wenn der Baum danach stirbt - vorausgesetzt, die Wurzeln stören beim Rasenmähen.
Nach der Entscheidung des BVerfG zur Klimaklage gegen die Bundesregierung haben junge Beschwerdeführende mit der Deutschen Umwelthilfe entsprechende Verfahren auch gegen Landesregierungen angestrengt. Am Montag kamen fünf Klagen dazu.
Nach dem Urteil des VG Köln zur Räumung des Hambacher Forstes äußert sich nun erstmals Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Er verteidigt die umstrittene Räumungsaktion von 2018 und das Brandschutz-Argument.
Das Environmental Law Center der Uni Köln versucht, dem steigenden Umweltbewusstsein der Jurastudierenden gerecht zu werden. Neben juristischen Vorlesungen geht es dabei auch um Interdisziplinarität und Praxis.