Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde einer Anwohnerin des Fliegerhorsts Büchel nicht zur Entscheidung angenommen. In dem Luftwaffenstützpunkt sind US-Atomwaffen. Verfassungsrechtlich geht das aber in Ordnung, entschied das Gericht.
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Sie zählen zu den folgenschwersten Entscheidungen des Bundestags: die Abstimmungen über Auslandseinsätze der Bundeswehr. Der Umweg über das nationale Parlament ist in der Nato umstritten.
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