Zu laut, unglücklich gelegen und mit Formfehlern behaftet: So beschrieb das VG Stuttgart ein Flüchtlingsheim in Baden-Württemberg und gab der Klage zweier Nachbarn statt, die sich über den Lärm beschwerten.
Installiert der Nachbar Kameras auf seinem Gelände, die nicht nur sein eigenes Grundstück filmen, muss das nicht geduldet werden. Nach einem Urteil des AG München spielt es dabei nicht einmal eine Rolle, ob die Kamera überhaupt läuft.
Die eigene Wohnung zwischendurch mal an Touristen vermieten - das wollten die übrigen Wohnungseigentümer einem Mitglied verbieten. In dieses "mehrheitsfeste" Recht darf die Eigentümerversammlung ohne dessen Zustimmung aber nicht eingreifen.
Immer wieder traf man sich vor Gericht – jetzt hat ein Kuhglockenstreit in Bayern schon das OLG München erreicht. Doch auch nach dessen Urteil müssen die Nachbarn das Geläut auf einer Kuhweide hinnehmen.
Ein Ehepaar aus dem oberbayerischen Holzkirchen bemüht seit Jahren die deutschen Gerichte, der Grund sind laute Kuhglocken auf der Nachbarweide. Doch ihr gerichtlicher Marathon ist bisher von wenig Erfolg gekrönt.
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Ein Ehepaar aus München fühlte sich durch die Außenkameras seines Nachbarn beobachtet. Auch wenn die Kameras nicht in ihren Wintergarten zeigten, bestehe doch ein "Überwachungsdruck". Das sah das örtliche AG anders.
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Nachts leuchten die Sterne über Feldkirchen-Westerham im Alpenvorland - doch noch heller leuchten zwei Straßenlaternen. So hell, dass die Lichtimmissionen den Anwohnern nicht mehr zumutbar sind, entschied das VG München nun.
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Ein Ehepaar fühlt sich von den Glocken der Kühe auf der angrenzenden Weide gestört und verlangt ein Ende des Gebimmels. Ein angestrebter Vergleich vor dem LG München II scheiterte nun an einer skeptischen Bäuerin.
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