Der Konflikt um einen stinkenden Ziegenbock brachte eine ganze Gemeinde in Aufruhr. Neben dem Geruch des Tieres kommen juristisch gesehen auch noch bau- und immissionsrechtliche Fragen hinzu.
Kühe auf der Weide, das Läuten ihrer Glocken – ein malerisches Bild. Doch ein Ehepaar in Bayern kann nicht schlafen und zog vor Gericht. Es ist nicht das erste Mal, Kuhglocken haben deutsche Gerichte schon in allen Instanzen beschäftigt.
Die Thuja-Hecke ist vertrocknet und die Nachbarin sei daran schuld. Darum ging es in einem Verfahren vor dem Landgericht Frankenthal. Ein Baumsachverständiger findet jedoch den wahren Täter.
Zwei Nachbarn übertrumpften sich immer wieder mit der Höhe ihrer Zäune bis weit über die ortsübliche Höhe hinaus. Dann zog einer vor Gericht - und das entschied nun: Hohe Zäune sind in Ordnung, nur bitte auf beiden Grundstücken gleich hoch.
Weil jeder Schritt auf den Fliesen zu hören ist, kommt der Nachbar in der Wohnung darunter nicht zur Ruhe. Was aber, wenn der Schallschutz in dem Gebäude sowieso mangelhaft ist? Der BGH hat nun entschieden, wer für Ruhe sorgen muss.
Viel Lärm um Nichts: Nachdem der Nachbarschaftsstreit um das Gebimmel von Kuhglocken bereits je zweimal Land- und Oberlandesgericht und einmal den BGH beschäftigte, einigte man sich nun auf einen Vergleich, der schon vor fünf Jahren bestand.
Zig Jahre lang waren sich alle einig – dann versperrte ein Nachbar den anderen die Garagenzufahrt. Muss er sich ein gewohnheitsrechtliches Wegerecht entgegenhalten lassen? Der BGH hat nun entschieden: Nein.
Der seit Jahren laufende Nachbarschaftsstreit um das Gebimmel von Kuhglocken im oberbayerischen Holzkirchen wird erst einmal kein Fall für den BGH: Er habe keine grundsätzliche Bedeutung, entschieden die Karlsruher Richter.