Zu viel Druck auf den Drüsen – das hatten laut OLG zwei Landwirte beim Ausbringen des Pflanzenschutzmittels "Malibu". Das Mittel gelangte deshalb auf die Felder eines Biobauerns, der seinen Sellerie daraufhin nicht mehr vermarkten konnte.
Fragen nach der Gesetzgebungskompetenz und der Verfassungsmäßigkeit gehören üblicherweise eher in den Schlossbezirk als in die Herrenstraße. Jetzt hatte sich allerdings der BGH in einem Nachbarschaftsstreit damit zu befassen.
Ein Ehepaar hat sich zum Umzug entschlossen, weil ihr Nachbar sie regelmäßig gestalkt und bedroht habe - er ließ sich dabei viel einfallen. Nun muss er aber laut OLG Karlsruhe für die Umzugskosten aufkommen.
In Bezug auf Äste hat der BGH es bereits laut ausgesprochen, das LG nun bei Wurzeln: Ein Nachbar darf sie auch dann abschneiden, wenn der Baum danach stirbt - vorausgesetzt, die Wurzeln stören beim Rasenmähen.
Eigentlich hat ein Grundstücksnachbar einen Anspruch auf Rückschnitt eines Walnussbaumes. Der Baum würde den Rückschnitt aber nicht überleben. Das LG Koblenz hat einen Weg gefunden, den Baum zu retten und die Nachbarn zu versöhnen.
Personen, die Hinweise auf die Haltung gefährlicher Tiere geben, bleiben anonym. Hundehalter haben entsprechend keinen Anspruch auf Herausgabe der Namen der Hinweisgeber, so das VG Neustadt.
Sommer, Sonne, Sonnenschein - die Grillsaison ist eröffnet, so auch auf den Grillflächen im Mainzer Volkspark. Ein Anwohner wollte das Grillen dort unterbinden lassen, er fühle sich gestört. Das VG Mainz kam ihm aber nicht entgegen.
Wenn ein Baum die gute Nachbarschaft stört: Überhängende Äste dürfen im Wege des Selbsthilferechts abgeschnitten werden, hat der BGH im Schwarzkieferstreit entschieden, der nun noch einmal das LG Berlin beschäftigen wird.