Eigentlich hat ein Grundstücksnachbar einen Anspruch auf Rückschnitt eines Walnussbaumes. Der Baum würde den Rückschnitt aber nicht überleben. Das LG Koblenz hat einen Weg gefunden, den Baum zu retten und die Nachbarn zu versöhnen.
Personen, die Hinweise auf die Haltung gefährlicher Tiere geben, bleiben anonym. Hundehalter haben entsprechend keinen Anspruch auf Herausgabe der Namen der Hinweisgeber, so das VG Neustadt.
Sommer, Sonne, Sonnenschein - die Grillsaison ist eröffnet, so auch auf den Grillflächen im Mainzer Volkspark. Ein Anwohner wollte das Grillen dort unterbinden lassen, er fühle sich gestört. Das VG Mainz kam ihm aber nicht entgegen.
Wenn ein Baum die gute Nachbarschaft stört: Überhängende Äste dürfen im Wege des Selbsthilferechts abgeschnitten werden, hat der BGH im Schwarzkieferstreit entschieden, der nun noch einmal das LG Berlin beschäftigen wird.
In der Pfalz wirft eine Frau immer wieder große Mengen an Lebensmitteln auf ein Garagendach und versorgt damit ganze Vogelschwärme. Die klagenden Nachbarn, die deswegen u. a. um die Gesundheit ihrer Schildkröten bangen, bekamen nun Recht.
Ein Berliner Nachbarschaftsstreit um eine übergriffige Kiefer hat es bis vor den BGH geschafft. Dabei dürfte der Nachbar die nadelnden Äste grundsätzlich selbst entfernen – wenn das nicht den ganzen Baum gefährden würde.
Seit Jahren liegen zwei Nachbarn im Streit, einer installierte nun sogar eine Kamera an seiner Hauswand, weil er Angst hatte, dass der andere sein Grundstück betreten könnte. Erlaubt ist das nicht, entschied das LG Frankenthal.
Ein Pferdehof in Sachsen-Anhalt baute einen Stall direkt an die Grundstücksgrenze. Die Nachbarn hören Tritte gegen die Boxenwände und lautes Wiehern. Nach langem Prozessieren ist der Streit nun höchstrichterlich geklärt.