Sich eine Solaranlage aufs Dach zu bauen ist angesichts der steigenden Energiekosten sicher eine gute Idee. Dabei sollten aber auch die Interessen der Nachbarn berücksichtigt werden, wie das LG Frankenthal entschied.
Muss jemand über ein anderes Grundstück fahren, um auf sein eigenes zu gelangen, dann gilt das "Geh- und Fahrtrecht" nicht immer uneingeschränkt. Einen Anspruch auf bequemes Einparken hat man jedenfalls nicht, so das OLG.
Ein Winzer-Grundstück ist so sehr von der Steinschlaggefahr ausgehend von einem Nachbargrundstück betroffen, dass der Weinbau eingestellt wird. Schadensersatz gibt es dafür aber nicht.
Ein Reihenhausbewohner darf nicht einfach in die Außenwand seines Nachbarn bohren, wenn es sich um eine sogenannte "Grenzwand" handelt. Nur bei "Nachbarwänden" sei dies zulässig, wie der BGH entschied.
Zu viel Druck auf den Drüsen – das hatten laut OLG zwei Landwirte beim Ausbringen des Pflanzenschutzmittels "Malibu". Das Mittel gelangte deshalb auf die Felder eines Biobauerns, der seinen Sellerie daraufhin nicht mehr vermarkten konnte.
Fragen nach der Gesetzgebungskompetenz und der Verfassungsmäßigkeit gehören üblicherweise eher in den Schlossbezirk als in die Herrenstraße. Jetzt hatte sich allerdings der BGH in einem Nachbarschaftsstreit damit zu befassen.
Ein Ehepaar hat sich zum Umzug entschlossen, weil ihr Nachbar sie regelmäßig gestalkt und bedroht habe - er ließ sich dabei viel einfallen. Nun muss er aber laut OLG Karlsruhe für die Umzugskosten aufkommen.
In Bezug auf Äste hat der BGH es bereits laut ausgesprochen, das LG nun bei Wurzeln: Ein Nachbar darf sie auch dann abschneiden, wenn der Baum danach stirbt - vorausgesetzt, die Wurzeln stören beim Rasenmähen.