Wochenlang hat ein Gerichtsprozess im Süden der USA das Land in Atem gehalten. Eine wahre Geschichte, die sich Hollywood nicht dramatischer hätte ausdenken können. Jetzt ist sie zu Ende gegangen - zumindest vorläufig.
Hunderte Menschen standen dicht gedrängt und warteten auf Hilfspakete, als eine Granate in Richtung der Menge abgefeuert wird. Jahre später wird nun ein aus Syrien stammender Mann in Berlin verurteilt.
An Ostern 2019 liefern sich zwei Männer ein illegales Autorennen in einem Wohngebiet. Eine daran unbeteiligte Frau kommt ums Leben. Zweimal schon war der Fall am BGH, doch damit ist noch nicht Schluss.
Ein Auto raste 2022 in Fußgängergruppen, die zwischen Gedächtniskirche und dem Luxuskaufhaus KaDeWe in Berlin unterwegs waren. Erst ein Schaufenster konnte die Fahrt stoppen. Nun steht ein 29-Jähriger vor Gericht.
Das LG Itzehoe hatte die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Jetzt haben ein Nebenklagevertreter und die 97-jährige Revision eingelegt.
Ein Mann wird 1983 vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Wegen neuer Beweismittel wird das Verfahren 2021 wieder aufgenommen. Ist das verfassungsgemäß? Bis das entschieden ist, muss der Verdächtige nicht in Haft.
Nach 40 Verhandlungstagen wurde die frühere Schreibkraft im KZ-Stutthof Irmgard F. wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.500 Fällen schuldig gesprochen und zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Im Jahr 2020 bestätigte der BGH in Karlsruhe die Verurteilung des Ku'damm-Rasers Hamdi H. wegen Mordes. Das sieht das BVerfG genauso. Die Verfassungsbeschwerde des damaligen Fahrers blieb ohne Erfolg.