Die Bundesregierung bekommt Hausaufgaben vom OVG Münster: Künftig muss sie durch geeignete Maßnahmen die US-Drohneneinsätze via Ramstein kontrollieren. Ob das Urteil aber wirklich mehr Schutz für Zivilisten bedeutet, ist fraglich.
Die Bundesrepublik Deutschland steht vor Gericht, verklagt von drei Männern aus dem Jemen, die um ihr Leben fürchten. Das OVG Münster soll entscheiden, ob der Bund die USA bei Drohnenangriffen unterstützen darf.
Der in Genf ansässige Rechtsanwalt Josef Alkatout setzt sich in seinem Buch "Ohne Prozess" mit dem seit 2001 geführten "Krieg gegen den Terror" auseinander. Es verdient kritische Lektüre, findet Martin Rath.
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Der Archipel mitten im Ozean ist klein, aber militärisch wichtig: Großbritannien und Mauritius werden sich deshalb nicht einig, wem die Insel denn nun gehört. Jetzt soll der internationale Gerichtshof in Den Haag entscheiden.
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Griechenland will acht türkischen Militärs, die nach dem gescheiterten Putschversuch vor zwei Jahren in das Land geflüchtet sind, Asyl gewähren. In der Türkei drohe den Männern ein unfaires Verfahren, so die griechische Justiz.
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Am 21. Mai 1968 beschloss der BGH, dass Soldaten trotz beantragter Kriegsdienstverweigerung weiter den Befehlen folgen müssen und beendete damit eine Phase der Kulanz. Ein Rückblick ins Zeitalter der unausgesetzten Wehrpflicht.
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Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde einer Anwohnerin des Fliegerhorsts Büchel nicht zur Entscheidung angenommen. In dem Luftwaffenstützpunkt sind US-Atomwaffen. Verfassungsrechtlich geht das aber in Ordnung, entschied das Gericht.
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Ein Vater hätte den Vertrag mit einer Reiseagentur über den Aufenthalt seines Sohns in den USA nicht einfach kündigen dürfen, entschied das LG Düsseldorf. Die vermittelte Gastfamilie lebt auf einer Militärbasis, was dem Mann missfiel.
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