Migration sei normal, sie müsse nur gesteuert werden: Dabei helfen könnten sinnvolle Aufenthaltstitel, mehr Zuständigkeiten der Kommunen und eine fachkundige Stelle für die Einschätzung der Gefahrenlagen, meint Winfried Kluth.
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Um den subsidiären Schutzstatus zu verweigern, darf nicht allein auf ein gegen den Antragsteller ausgesprochenes Strafmaß abgestellt werden. Der EuGH fordert eine Einzelfallabwägung.
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Ein Syrer, der hierzulande zwischenzeitlich als Bauingenieur arbeitete und eine deutsche Frau heiratete, verschwieg bei seiner Einbürgerung eine in Damaskus geschlossene Zweitehe. Deutscher werden kann er trotzdem, so das BVerwG.
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Der Fall Sami A. hat das Verhältnis von Justiz, Behörden und Politik auf die Probe gestellt. Nun will das BAMF den Verwaltungsgerichten nicht mehr zusagen, bis zu deren Entscheidung nicht abzuschieben. Deren Vertrauen ist massiv erschüttert.
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Aus den Zuwanderern sind Einwanderer geworden. Und doch enthalten die Eckpunkte aus dem BMI eher Bekanntes als Revolutionäres, meint Winfried Kluth. Zumal Deutschland weniger aus rechtlichen Gründen unattraktiv für Fachkräfte sei.
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Die Bundesregierung will die Höhe des Kindergelds künftig an den Wohnsitz koppeln, um zu verhindern, dass Menschen deshalb einwandern. Das ist rechtlich jedenfalls denkbar, aber womöglich wenig sinnvoll, meint Daniel Thym.
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Die Umsetzung von Horst Seehofers "Masterplan Migration" schreitet weiter voran. Flüchtlinge müssen künftig bei der Überprüfung ihres Schutzstatus mitwirken. In Bayern haben zudem die ersten Ankerzentren eröffnet.
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Migration ist viel mehr als bloß Asylpolitik. Doch im Masterplan des BMI geht es vor allem um Abschreckung von Flüchtlingen und Abwehr von Zuständigkeiten. Dabei stammen die meisten Zuwanderer aus der EU, erklärt Constantin Hruschka.
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